Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5759
FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95 (https://dejure.org/1997,5759)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.1997 - II 238/95 (https://dejure.org/1997,5759)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - II 238/95 (https://dejure.org/1997,5759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Nr. 1 a EStG ; § 16 EStG; § 34 Abs. 1 EStG ; § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG ; § 250 Abs. 2 HGB; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO
    Steuerliche Behandlung einer Entschädigungsleistung; Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte; Begriff der Entschädigungsleistung; Vorliegen einer Teilbetriebsaufgabe; Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung einer Entschädigungsleistung; Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte; Begriff der Entschädigungsleistung; Vorliegen einer Teilbetriebsaufgabe; Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entschädigungsleistung für entgangene/entgehende Einnahmen

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 657
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 17.09.1987 - IV R 49/86

    Nichtvermarktungsprämie bei bilanzierenden Landwirten passiv abzugrenzen und bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Dabei kann die zeitbezogene Gegenleistung auch in einem Unterlassen bestehen (BFH-Urteile vom 29.11.1990 IV R 131/89, BFHE 168, 24, BStBl II 1992, 715; vom 17.09.1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; vom 22.07.1982 IV R 111/79, BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655).

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall und unterscheiden sich die den o.a. BFH-Urteilen zugrundeliegenden Fälle von solchen, in denen der BFH einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugelassen hat (BFH-Urteile vom 17.07.1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669 - Verzicht auf Energiegewinnung aus Wasserkraft - vom 22.07.1982 IV R 111/79, a.a.O. - Verzicht auf Mühlenbetrieb - vom 17.09.1987 IV R 49/86, a.a.O. - Prämie für Nichtvermarktung von Milcherzeugnissen -).

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 131/89

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für früher erhaltene Entschädigung für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Dabei kann die zeitbezogene Gegenleistung auch in einem Unterlassen bestehen (BFH-Urteile vom 29.11.1990 IV R 131/89, BFHE 168, 24, BStBl II 1992, 715; vom 17.09.1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; vom 22.07.1982 IV R 111/79, BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655).

    So hat der BFH bei einer Entschädigung für die Aufgabe von Nutzungsrechten an einem Bahnübergang keine Rechnungsabgrenzung zugelassen, weil der Entschädigung weder eine Pflicht zu einem künftigen Handeln oder Unterlassen noch ein Verzicht auf die Ausübung eines Rechts gegenüberstehe (BFH-Urteil vom 29.11.1990 IV R 131/89, a.a.O.).

  • BFH, 22.07.1982 - IV R 111/79

    Rechnungsabgrenzungsposten für Stillegungsprämie nach dem Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Dabei kann die zeitbezogene Gegenleistung auch in einem Unterlassen bestehen (BFH-Urteile vom 29.11.1990 IV R 131/89, BFHE 168, 24, BStBl II 1992, 715; vom 17.09.1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; vom 22.07.1982 IV R 111/79, BFHE 136, 266, BStBl II 1982, 655).

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall und unterscheiden sich die den o.a. BFH-Urteilen zugrundeliegenden Fälle von solchen, in denen der BFH einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugelassen hat (BFH-Urteile vom 17.07.1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669 - Verzicht auf Energiegewinnung aus Wasserkraft - vom 22.07.1982 IV R 111/79, a.a.O. - Verzicht auf Mühlenbetrieb - vom 17.09.1987 IV R 49/86, a.a.O. - Prämie für Nichtvermarktung von Milcherzeugnissen -).

  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Begrifflich setzt - so die ständige Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 23 m.w.N.) - eine Entschädigung voraus, daß die Leistung als Ersatz an die Stelle eines ursprünglich vorhandenen Anspruchs getreten ist.

    Eine neue Rechtsgrundlage ist nämlich insbesondere gegeben, wenn die ursprünglich zwischen den Vertragspartnern geschlossene Vereinbarung durch schuldrechtliche Vereinbarung - wie geschehen - abgeändert wird, was insbesondere im Rahmen eines Vergleichs geschehen kann (z.B. BFH-Urteile vom 14.07.1993 a.a.O., m.w.N.; vom 28.07.1993 XI R 4/93, BFH/NV 1994, 165 m.w.N.).

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 126/85

    Leistungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    (Zum Erfordernis des außergewöhnlichen Ereignisses, insbesondere bei Einkünften aus Gewerbebetrieb: z.B. BFH-Urteile vom 27.11.1991 X R 10/91, a.a.O.; vom 21.09.1993 IX R 32/93, a.a.O.; vom 05.10.1989 IV R 126/85, BFHE 158, 404, BStBl II 1990, 155, alle m.w.N.).

    Dies ist kein außergewöhnlicher Vorgang (vgl. BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 126/85, a.a.O., in einem Fall der Weigerung eines Vorproduktlieferanten, einen noch mehrere Jahre laufenden Vertrag zu erfüllen).

  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Sie ist darin der Passivierung von Anzahlungen (§ 266 Abs. 3 C Nr. 3 HGB) vergleichbar (BFH-Urteil vom 09.12.1993 IV R 130/91, BFHE 173, 393, BStBl II 1995, 202).
  • BFH, 17.07.1980 - IV R 10/76

    Buchführung - Entschädigung - Erhöhter betrieblicher Aufwand - Unterlassungslast

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Insofern unterscheidet sich der Streitfall und unterscheiden sich die den o.a. BFH-Urteilen zugrundeliegenden Fälle von solchen, in denen der BFH einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugelassen hat (BFH-Urteile vom 17.07.1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669 - Verzicht auf Energiegewinnung aus Wasserkraft - vom 22.07.1982 IV R 111/79, a.a.O. - Verzicht auf Mühlenbetrieb - vom 17.09.1987 IV R 49/86, a.a.O. - Prämie für Nichtvermarktung von Milcherzeugnissen -).
  • BFH, 11.07.1973 - I R 140/71

    Keine Rücklage nach § 6b EStG für Gewinne aus einer Entschädigung für künftige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Auf derselben Linie liegen schon die BFH-Urteile vom 13.06.1986 III R 178/82 (BFHE 147, 241, BStBl II 1986, 841) und vom 11.07.1973 I R 140/71 (BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840): Nach der erstgenannten Entscheidung ist eine Entschädigungszahlung für den Verzicht auf eine im Kaufvertrag vereinbarte Verpflichtung des Veräußerers von Grundstücken auf Errichtung eines Gleisanschlusses für die Grundstücke nicht passiv abzugrenzen, weil der Verzicht auf diese Herstellung im Verzichtsjahr erbracht sei, in späteren Jahren keine weitere Leistung zu erbringen sei.
  • BFH, 13.06.1986 - III R 178/82

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Grundstückserwerb - Verzicht auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Auf derselben Linie liegen schon die BFH-Urteile vom 13.06.1986 III R 178/82 (BFHE 147, 241, BStBl II 1986, 841) und vom 11.07.1973 I R 140/71 (BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840): Nach der erstgenannten Entscheidung ist eine Entschädigungszahlung für den Verzicht auf eine im Kaufvertrag vereinbarte Verpflichtung des Veräußerers von Grundstücken auf Errichtung eines Gleisanschlusses für die Grundstücke nicht passiv abzugrenzen, weil der Verzicht auf diese Herstellung im Verzichtsjahr erbracht sei, in späteren Jahren keine weitere Leistung zu erbringen sei.
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95
    Dabei hat die Rechtsprechung unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Gegebenheiten als einheitlichen Vorgang noch eine Dauer von bis zu 18 Monaten angesehen (BFH-Urteil vom 21.10.1993 IV R 42/93, BFHE 173, 285, BStBl II 1994, 385 m.w.N.), jedenfalls einen Abwicklungszeitraum von 36 Monaten nicht mehr zugelassen (BFH-Urteil vom 26.05.1993 X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 316/82

    Gewinn aus einem Räumungsverkauf kein Aufgabegewinn

  • BFH, 21.10.1993 - IV R 42/93

    Das FA ist bei Erlaß eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 nicht an

  • BFH, 25.01.1995 - X R 76/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn

  • BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79

    Zur Abgrenzung laufender Betriebsausgaben von den durch eine Veräußerung des

  • BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90

    Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )

  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

  • BFH, 14.07.1993 - I R 84/92

    Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung

  • BFH, 08.09.1976 - I R 99/75

    Aufgabe eines Filialnetzes des Lebensmitteleinzelhandels als Teilbetriebsaufgabe

  • BFH, 11.03.1996 - IV B 55/95

    Ablösung einer Versorgungsleistung durch Kapitalabfindung als

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 4/93

    Ablösung einer Versorgungszusage (§§ 24 , 34 EStG )

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 32/93

    Schuldzinsen nach Beendigung der Vermietungstätigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht